Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von hans-im-glück1986[/i]
Auch bei einer GmbH bzw. sonstigen privatrechtlichen Rechtsform fehlt es nach hL an der Gewerbsmäßigkeit, wenn sie sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befindet. [/quote]
Gibt es dazu eine Fundstelle? Auch die öffentliche Hand kann sich gewerblich betätigen.
"Betätigt sich eine juristische Person des Privatrechts, deren Geschäftsanteile von einem Rechtsträger des öffentlichen Rechts gehalten werden, als Unternehmer einer Krankenanstalt, ..., so berührt dies nicht den Charakter der Gesellschaft als juristische Person des Privatrechts ... . Die Wahl einer privatrechtlichen Rechtsform führt daher immer zum Vorliegen einer privaten Krankenanstalt." (Korte/Repkewitz/Schulze-Werner, GewO, § 30 Rn. 13).



Gepostet am 05.07.2024 um 08:00 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=127277#post127277


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