Forum-Gewerberecht
» Verkauf von Marmelade etc. durch Verein: Gewerbeanmeldung erforderlich? «
[quote][i]Original von hans-im-glück1986[/i]
[quote][i]Original von Ludwig[/i]
Die Weiterverarbeitung der im Rahmen der Urproduktion gewonnenen Ereugnisse wird der Urproduktion gemeinhin nicht mehr zugeordnet (ich denke, dass ist nicht nur "herrschende Meinung", sondern wird einhellig so vertreten).
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Nein, genau das Gegenteil ist der Fall (seit den 1970ern...).
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Für die verkehrsübliche Be- und Verarbeitung stimme ich Ihnen zu.
Für die Weiterverarbeitung der (gegebenenfalls verkehrsüblich be- oder verarbeiteten) Produkte der Urproduktion nicht.
[quote][i]Original von hans-im-glück1986[/i]
2) [B]Die gesamte Diskussion geht am eigentlichen Thema - der Privilegierung der Urproduktion - vorbei[/B]. Wenn der Verein selbst keine landwirtschaftlichen Produkte erzeugt (durch Anbau oder Anzucht), dann gibt es auch keinen Anlass, über eine gewerberechtliche Privilegierung der Urproduktion zu diskutieren. Es spielt übrigens generell keine Rolle, ob die Vereinsmitglieder oder Landwirte die Erzeugnisse an den Verein verschenken oder verkaufen. Der Verein wird dadurch nicht zum Urproduzenten.
(...)
[B]Wenn der Vereinszweck also nicht die Herstellung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist, bleibt Gewerberecht vollumfänglich anwendbar.[/B][/quote]
Damit dürften Sie Recht haben.
Womit wir allerdings wieder beim Käse sind.
Gruß
Ludwig
Gepostet am 25.07.2024 um 10:52 von:
Benutzer: Ludwig
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=127432#post127432
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