Stellplatzsatzung |
YS3838
Jungspund
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hallo , wie ist es bei den häuser, gewerbe flächen die schon vor 30 jahren gebaut worden sind und die keine parkplätze haben , kann die stadt parkplätze verlangen? oder kommt sowas in frage nur bei nutzungsänderung etc?
bei einzelhandel oder gaststätten muss es ja stellplätze geben, und wie ist es wenn die keins haben aber die es seit 30 jahren schon gibt? also zählt die stellplatzverordnung nicht bei ältere genehmigungen oder wie ?
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1
11.01.2016 23:37 |
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Solon
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Thomas Lehmann
Tripel-As
ehemaliger Benutzername: The_great_Zag
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Hallo,
Ihre Frage kann hier leider nicht beantwortet werden, da es sich hier um eine Baurechtliche und nicht um eine Frage aus dem Zuständigkeitsbereich der Gewerbeordnung handelt.
Gewerberechtlich gibt es keine Vorschriften, die eine bestrimmte Anzahl von Kundenparkplätzen vorschreiben.
Mit dieser Frage sollten Sie sich eher an die für Sie zuständige Bauverwaltung / Bautechnisches Rathaus / Bauordnungsamt wenden.
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2
12.01.2016 14:53 |
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