Härtefall ja oder nein ,VG.-bzw. OVG. muss jetzt entscheiden |
petergaukler
Kaiser

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Härtefall ja oder nein ,VG.-bzw. OVG. muss jetzt entscheiden |
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wie lange eine spielhalle nach ablehnung des härtefalls noch betrieben werden kann ,steht in den sternen bzw. entscheidet letztendlich das VG. -OVG
kann hier im forum jemand etwas dazu sagen ,wie lange alle möglichen instanzen dauern können?
falls man es bis 2021 strecken kann ,
könnte alles neu geregelt werden ,da ja der staatsvetrag .2021 ausläuft
pg.
siehe auch hier :
In zahlreichen Spielhallen der Region soll laut Anordnung aus den Kommunalverwaltungen eigentlich das Licht aus gehen - aber vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig wehren sich die meisten Betreiber
Glückspielgesetz: Ende Juli läuft Übergangsfrist ab.
Salzgitter legt verschärfte Regeln besonders streng aus.
73 Klagen vor Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig.
Braunschweig/Region38. Die Klagewelle rollt - denn der Countdown für die Spielhallen läuft unerbittlich runter: Mit Ablauf des 30. Juni enden die Übergangsfristen des verschärften niedersächsischen Glücksspielgesetzes. Zwischen den einzelnen Spielotheken muss dann ein Mindestabstand von 100 Metern bestehen; die Stadt Salzgitter geht sogar noch drastischer vor und zieht einen "Bannkreis" von 500 Meter.
So liegen vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig nach Angaben von Sprecher Torsten Baumgarten inzwischen 73 Klagen gegen Schließungsverfügungen aus den Rathäusern vor. Wegen der in Salzgitter besonders streng ausgelegten Regeln kommen von dort auch die meisten Klagen: nämlich 28.
Mit deutlichem Abstand folgen Braunschweig (17), Wolfsburg (7), Helmstedt, Peine, Wolfenbüttel und Gifhorn.
a
Doch: Noch hat das Verwaltungsgericht keinen einzigen Termin für eine mündliche Verhandlung angesetzt. Die vorgeschalteten schriftlichen Verfahren seien noch nicht abgeschlossen, begründet Sprecher Baumgarten. Mit anderen Worten: Bis zum Ende der gesetzlichen Übergangsfrist in gut drei Wochen werden die Richter über keine einzige Klage entschieden haben.
Und die Klagen haben keine aufschiebende Wirkung...
Vorerst alles wie gehabt
Trotzdem: Schließen muss vorerst kein Betreiber, der sich gegen die Verfügungen der Kommunalverwaltungen zur Wehr setzt: "Die Behörden tolerieren den weiteren Betrieb, bis gerichtlich entschieden ist"
Damit scheint klar: An der Spielhallen-Landschaft in der Region ändert sich vorerst nichts. Denn ob die ausstehenden Urteile des Verwaltungsgerichts rechtskräftig werden, ist je nach Ausgang fraglich: Immerhin gibt's noch das Oberverwaltungsgericht als übergeordnete Instanz.
Höchstrichterlicher Entscheid?
Spielothek in der Braunschweiger Kreuzstraße.
Spielothek in der Braunschweiger Kreuzstraße.
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16.06.2017 10:08 |
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