Snacks in Rauchergaststätten |
b.mühle

Grünschnabel
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Snacks in Rauchergaststätten |
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Hallo liebe Kollegen,
wie regelt Ihr die Thematik Snacks in Rauchergaststätten bzw.
wie ist bei Euch der Begriff Snack in Rauchergaststätten definiert?
Sind Snacks so etwas wie Nüsse, Salzstangen usw. oder geht die Definition bei Euch darüber hinaus wie z. B. verpackte Salate, belegte Brote usw.
Eure Erfahrungen würden mir als Entscheidungsstütze bzw. bei der Entscheidungsfindung sehr helfen.
Danke
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1
04.07.2017 17:41 |
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Solon
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jaegerin

Mitglied
 
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MoinMoin,
soweit ich weiß, zählen belegte Brote und Salate schon zu den "zubereiteten Speisen".
Salzstangen, trocken Brot, Brezeln etc. sind sog. Dauerbackwaren und m.E. als "Snack" zu sehen.
Dazu hatte ich mal ein Urteil von 2008 gelesen. Da war zwar die Rechtslage noch etwas anders, aber die Definitionen werden sich wohl kaum geändert haben.
Hilft dir das schon weiter?
Grüßle aus Lpz
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2
05.07.2017 08:20 |
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Solon
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b.mühle

Grünschnabel
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Themenstarter
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Hallochen,
danke für die Info. Hast du ev. noch das AZ des Urteils von 2008?
LG
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3
05.07.2017 13:46 |
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jaegerin

Mitglied
 
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MoinMoin,
sorry, habe mich im Jahr vertan. War von 2012:
Aktenzeichen 4 K 407.10 vom VG Berlin.
2008 war das "nichtraucherurteil", das habe ich verwechselt. Sorry nochmal
Grüße aus Lpz
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4
05.07.2017 14:06 |
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