Widerruf § 34c |
Pfälzer
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Hallole zusammen,
hab da nen aktuellen Fall, bei dem ein Makler wg. Veruntreuung von ca. 1,7 Mio. EURO z.Zt. in U-Haft sitzt.
Ich möchte nun diesem Menschen den ihm erteilten 34c widerrufen. Hat jemand von Euch schon mal so ein Verfahren durchgeführt ? Gibt es da zufällig
einen Musterbescheid ?
Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet.
Gruß und schon mal
aus LU
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1
31.05.2009 00:05 |
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Solon
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stillingb

Eroberer
  

Dabei seit: 01.09.2006
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da der Gewerbetreibende noch nicht rechtskräftig verurteilt ist, würde ich noch abwarten. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, bei dem dann das Gericht für einen bestimmten Zeitraum ein Berufsverbot verhängte und die Erlaubnis zurückforderte. Ein Widerruf erübrigte sich.
__________________ Viele Grüße aus Niederbayern
Schaun ma mal, dann sehn ma schon, aber nix gwiss weiß ma net.
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2
31.05.2009 14:09 |
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Solon
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Stadt Kassel*Fricke
König
   

Dabei seit: 01.02.2006
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Einen sonnigen 'Guten Morgen' nach Ludwigshafen und in den Rest der Republik!
Ich stimme der Kollegin Stilling zu und würde erst einmal abwarten.
Der Makler läuft Ihnen ja (zumindest im Moment) nicht weg.
Außerdem gilt auch hier: Keine Rauch ohne Feuer.
Veruntreuungsdelikte (und auch Unterschlagungen) lassen in vielen Fällen auf ungeordnete Vermögensverhältnisse schließen. Warum sonst sollte jemand fremde Portemonnaies und Portfolien erleichtern.
Nutzen Sie die Zeit für Anfragen bei anderen Stellen (Finanzamt, Schuldnerverzeichnis, Insolvenzgericht, Stadt-/Kreiskasse).
Vielleicht reichen die Informationen dieser Stellen bereits für einen Widerruf aus und die Verurteilung wegen Untreue (wahrscheinlich erst im nächsten Jahr?) wäre dann gewissermaßen das 'Sahnehäubchen' für Ihren Widerrufsbescheid.
Vielleicht verzichtet der Makler aber auch angesichts Ihrer Ermittlungsergebnisse bereits im Rahmen der Anhörung auf die Maklererlaubnis (was auch an das GZR gemeldet wird
).
Grüße aus Nordhessen
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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3
02.06.2009 09:07 |
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Landratsamt München Gronegger

Mitglied
 
ehem. Username: Landratsamt München Schrottner

Dabei seit: 01.02.2006
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Hallo,
ich mache auch Widerrufe und stimme meinen beiden Vorrednern zu.
Ich würd auch nicht das Urteil abwarten, sondern schon vorab versuchen, Gründe für den Widerruf zu finden.
Viel Erfolg und gutes gelingen.
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4
02.06.2009 14:33 |
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