Erlöschen der § 34 c-Erlaubnis |
Soller
Jungspund

Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 16
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 110.899
Nächster Level: 125.609
 |
|
Erlöschen der § 34 c-Erlaubnis |
|
Hallo zusammen,
bisher bin ich davon ausgegangen, dass eine § 34 c-Erlaubnis auch nach Betriebsaufgabe weiterbesteht und ggf. der Betrieb zu einem späteren Zeitpunkt vom Erlaubnisinhaber ohne erneute Erlaubniserteilung wiederaufgenommen werden kann.
Der Landmann/Rohmer behauptet nunmehr bei Randnr. 78 zu § 34 c (55. EL), dass die Erlaubnis bei Betriebsaufgabe erlischt, ohne hierfür einen Beleg zu liefern.
Das lässt sich m. E. weder aus § 34 c GewO, noch aus § 49 GewO herauslesen.
Wie seht Ihr das?
|
|
1
15.02.2010 08:12 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Jörg Wiesemeier
Moderator
  

Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.345.452
Nächster Level: 7.172.237
 |
|
RE: Erlöschen der § 34 c-Erlaubnis |
|
Hej aus Hamm,
ich sehe das auch so. Wir halten uns da an den § 49 GewO, die 34c-Erlaubnis steht da nicht, also erlischt sie nicht.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
|
|
2
15.02.2010 08:19 |
|
|
Solon
|
|
|
|
sme40
Haudegen
  

Dabei seit: 23.11.2006
Beiträge: 549
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 3.670.770
Nächster Level: 4.297.834
 |
|
Darf ich hier kurz zwischenfragen?
Handelt es sich um eine Einzelfirma (= gewerbetreibende Einzelperson) oder um eine Gesellschaft?
Bei der Einzelfirma bleibt die Erlaubnis bestehen, auch wenn der Gewerbebetrieb eingestellt wurde (bundesweit, lebenslang). Sie lebt dann wieder auf, wenn das Gewerbe erneut angemeldet wird.
Die Erlaubnis einer Gesellschaft erlischt, wenn die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht wurde. Gesellschaft tot, Erlaubnis tot.
Gruß
Eberlein
|
|
3
15.02.2010 10:09 |
|
|
Soller
Jungspund

Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 16
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 110.899
Nächster Level: 125.609
Themenstarter
 |
|
Hallo Herr Eberlein,
ich glaube, die Unterscheidung zwischen natürlicher und juristischer Person (war doch gemeint, oder?) führt nicht weiter. Auch eine juristische Person könnte ja eine genehmigte Tätigkeit nach § 34 c aufgeben und sich später zur Wiederaufnahme entschließen (ohne dass die juristische Person aus dem Handelsregister gelöscht wird).
Zwischenzeitlich habe ich von einem Kollegen aus der Nachbarkommune noch einen Hinweis bekommen auf Nr. 2.4.1 MaBVwV (Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34 c; s. Nr. 251 in Bd. II des Landmann/Rohmer - Ergänzende Vorschriften -). Dort wird erklärt, dass eine Gewerbeabmeldung nicht notwendigerweise als Erlaubnisverzicht gedeutet werden kann, die Erlaubnis damit also nicht erlischt. Das dürfte dann wohl für Klarheit sorgen.
Mit freundlichen Grüßen
Soller
|
|
4
15.02.2010 11:54 |
|
|
Sigi2910
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.656.154
Nächster Level: 13.849.320
 |
|
Zitat: |
Original von Soller
Dort wird erklärt, dass eine Gewerbeabmeldung nicht notwendigerweise als Erlaubnisverzicht gedeutet werden kann, die Erlaubnis damit also nicht erlischt. |
|
Wie bei der Reisegewerbekarte... Die Reisegewerbekarte ist eine gewerberechtliche Erlaubnis. Sie verliert ihre Gültigkeit durch Rücknahme, Widerruf oder Verzicht des Inhabers. Ob der Inhaber einer Reisegewerbekarte von seiner Erlaubnis auch Gebrauch macht, ist eine ganz andere Frage. Es existiert jedenfalls keine rechtliche Grundlage, bei Aufgabe der reisegewerblichen Tätigkeit die Rückgabe der Erlaubnis zu fordern. Die Karte wurde vom Inhaber bezahlt und ist sein Eigentum und er kann auch jederzeit die Tätigkeit wieder aufnehmen.
Hat einer auf seine (auch 34c-) Erlaubnis freilich verzichtet, benötigt er eine neue.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
|
|
5
16.02.2010 08:06 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 714.640 | Views gestern: 1.250.092 | Views gesamt: 1.052.871.998
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|