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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2011 "Merkwürdigkeiten" aktuell in der Aufstellung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2011 "Merkwürdigkeiten" aktuell in der Aufstellung 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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2011 "Merkwürdigkeiten" aktuell in der Aufstellung

Aktuell findet man doch immer wieder "Merkwürdigkeiten" in der Aufstellung:

Z. B.
In einer Spielhalle:

Ein Schnurrad ???


Grüße

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Schnurrad.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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gmg
1 03.07.2011 14:04 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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2011 "Merkwürdigkeiten" aktuell in der Aufstellung

Kaugimmiautomaten sind scheinbar auch wieder verstärkt "IM KOMMEN".....

Dies allerdings bevorzugt in Wettbüros....
(3 Stück an einem Tag in unterschiedlichen Ortschaften find ich schon bemerkenswert)...


Grüße

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Kaugummi 1.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. Kaugummi 2.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet. Kaugummi.jpg
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gmg
2 03.07.2011 14:08 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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2011 "Merkwürdigkeiten" aktuell in der Aufstellung

Bei der Umrüstung von GSG von TR 3.X nach TR 4.X scheinen die umrüstenden Techniker teilweise schlampig gearbeitet zu haben:

Neues PTB Zulassungszeichen BA (und neue Gerätenummer im Gerätekennzeichnungsfeld des Automaten) nach TR 4.X treffen alte Prüfplakette BA nach TR 3.X (§ 7 SpielV).
Die Kohärenz der Aussagen der beiden Urkunden ist damit nicht wirklich gegeben....

Ich würde vorschlagen, die Aufstellschaft überprüft mal entsprechend ihre Geräte...

Grüße

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PTB ZZ und § 7 SpielV.jpg gmg hat diesen Anhang in "Forum-Gewerberecht" eingestellt. gmg versichert, dass dieser Anhang frei verfügbar ist bzw. das Copyright bei gmg liegt. Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an gmg. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.



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3 03.07.2011 14:21 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Die Aufstellschaft soll ihre Geräte überprüfen? Kopfkratz

Die Aufstellerschaft besitzt doch keine Geräte!
Für die Überprüfung der Eigentumsgeräte der Gerätehersteller ist doch zunächst PTB zuständigt und dann sind es die Sachverständigen.

Wo steht in der SpielV etwas von TR 4.X oder TR 3.X

Zitat § 7 SpielV:

" SpielV § 7 Aus-dem-Verkehr-Ziehen von Spielgeräten

(1) Der Aufsteller hat ein Geldspielgerät spätestens 24 Monate nach dem im Zulassungszeichen angegebenen Beginn der Aufstellung und danach spätestens alle weiteren 24 Monate auf seine Übereinstimmung mit der zugelassenen Bauart durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder eine von der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt zugelassene Stelle auf seine Kosten überprüfen zu lassen.

(2) Wird die Übereinstimmung festgestellt, hat der Prüfer dies mit einer Prüfplakette, deren Form von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgelegt wird, am Gerät sowie mit einer Prüfbescheinigung, die dem Geräteinhaber ausgehändigt wird, zu bestätigen.

(3) Der Aufsteller darf ein Geldspielgerät nur aufstellen, wenn der im Zulassungszeichen angegebene Beginn der Aufstellung oder die Ausstellung einer nach Absatz 2 erteilten Prüfplakette nicht länger als 24 Monate zurückliegt.

(4) Der Aufsteller hat ein Geld- oder Warenspielgerät, das in seiner ordnungsgemäßen Funktion gestört ist, dessen Spiel- und Gewinnplan nicht leicht zugänglich ist, dessen Frist gemäß Absatz 3 oder dessen im Zulassungszeichen angegebene Aufstelldauer abgelaufen ist, unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen."


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4 03.07.2011 15:51 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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RE: 2011 "Merkwürdigkeiten" aktuell in der Aufstellung

(3 Stück an einem Tag in unterschiedlichen Ortschaften find ich schon bemerkenswert)... Kopfkratz
die stehen doch alle nebeneinender-siehe Fotos - warscheinlich auf dem italienischen Messestand...(Tapete, Kaffetassen, usw)
Also erzähle doch nicht so als hättest du die Bilder selbst gemacht, ist doch armseelig Danke
5 03.07.2011 17:43 qmq ist offline Beiträge von qmq suchen
dieter116
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Leider ist das Zulassungszeichen auf dem Foto nicht lesbar.

Allerdings handelt es sich hier anscheinend um ein Kaufgerät, also Aufstellereigentum.

Dass die ' adp-Beauftragten ' bei der ' Neuerschaffung ' von Geräten durch Umlabeln teilweise schlampig arbeiten, ist bekannt.

War ja auch schon bei den NSM - Waschmaschinenmonteuren so.
6 04.07.2011 06:35 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
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Hallo gmg,

Jasper hat absolut recht. Der Aufsteller muss das nicht prüfen. Mal abgesehen davon, dass es überhaupt keine rechtliche Verpflichtung für diese "Umrüstung" gibt.

Gibt es im §7 SpielV auch keine Verpflichtung alte Prüfplaketten zu entfernen. Zu der Anbringung der Prüfplaketten selbst oder deren Entfernung gibt es auch keinen Owi-Tatbestand.

siehe §19 Abs.1 SpielV

6. entgegen § 7 Abs. 1 ein Geldspielgerät nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig überprüfen lässt,


6a. entgegen § 7 Abs. 3 ein Geldspielgerät aufstellt,


6b. entgegen § 7 Abs. 4 ein Spielgerät nicht aus dem Verkehr zieht,



Hallo Dieter,

diese Glücksräder, Tombola, Losausgabe jeder Art und andere Verstöße nach SpielV gibt es doch seit Jahren.

Nur wenn Spielstätten regelmäßig und fachlich fundiert kontrolliert werden, hat man dies nicht, so meine Erfahrung.

VG
Meike
7 04.07.2011 08:14 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Die Gerätenummer auf der Prüfplakette des Eigentumsgerätes des Aufstellers stimmt nicht mit der Zulassungsnummer im Zulassungszeichen überein.

Somit befinden sich unterschiedliche Angaben an dem GSG.

Richtig ist, dass diese unterschiedlichen Angaben nicht im § 19 SpielV aufgelistet sind und damit keine Owi gegeben ist.

Jeder Aufsteller, der auf diesen Missstand hingewiesen worden ist, hatte aber auch überhaupt keine Schwierigkeiten, die Prüfplakette der Vorgängerbauart zu entfernen.


Grüße

__________________
gmg
8 04.07.2011 18:24 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
qmq qmq ist männlich
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richtig ist dass du "gmg" nur blödsinn erzählst und überhaupt keinen plan der gegebenen umstände hast - knutsch meike und vergiss den rest Augenzwinkern
Manipulateur ...
9 05.07.2011 21:25 qmq ist offline Beiträge von qmq suchen
lodermulch lodermulch ist männlich
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*lol*

hat dir der club der toten trinker auf kizina einen zwanziger zum verzocken versprochen, wenn du hier erwachsene beleidigst?

gegenangebot: ich schicke dir per pm einen code für eine 25€ paysafe-karte, wenn du deinen account löschst und verschwindest.
10 05.07.2011 23:57 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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