"tag des glücks" trotz verbot |
bandick
Kaiser
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"tag des glücks" trotz verbot |
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das vierte hatte angekündigt, die skl-show trotz verbote der medienhüter auszustrahlen. diese haben mit zwangsgeldern gedroht, genauso wie für sport1. man hat mittlerweile fast das gefühl, die sender tanzen der medienaufsucht auf der nase herum, weil nie so hart durchgegriffen wird, dass es die verantwortlichen auch "zu spüren" bekommen.
http://www.digitalfernsehen.de/ZAK-Frueh...en.71545.0.html
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12.11.2011 11:39 |
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Solon
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klaues
Grünschnabel
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RE: "tag des glücks" trotz verbot |
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Zitat: |
Original von bandick
das vierte hatte angekündigt, die skl-show trotz verbote der medienhüter auszustrahlen. diese haben mit zwangsgeldern gedroht, genauso wie für sport1. man hat mittlerweile fast das gefühl, die sender tanzen der medienaufsucht auf der nase herum, weil nie so hart durchgegriffen wird, dass es die verantwortlichen auch "zu spüren" bekommen.
http://www.digitalfernsehen.de/ZAK-Frueh...en.71545.0.html |
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alle!
medien - auf - sucht
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2
12.11.2011 15:49 |
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Solon
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räubertochter
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Ha Ha Ha! Das ist wirklich ein schöner "Verschreiber"...Medienaufsucht!
Aber zurück zum Thema:
Der Kasus Knacksus (schreibt man das so?) liegt doch darin, dass die EuGH-Urteile stets von jeder Seite so interpretiert wird, wie es ihr am besten in den Kram passt. Juristische Klarheit sieht anders aus. Wenn die ZAK nun also Rechtsmittel gegen das Vierte einlegt, wird das Vierte gegen jedwede Sanktion natürlich Einspruch erheben.
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14.11.2011 09:07 |
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anders
Kaiser
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Auch hier haben offenbar die Ausnahmeregelungen im deutschen Glücksspiel wieder einmal voll zugeschlagen, ohne dass die Staatsanwaltschaft wohl je eingreift.
In welchen Glücksspielstaatsvertrag hat die Landesanstalt für Medien NRW überhaupt eine rechtliche (staatliche) Bedeutung?
Ist das nicht der Verein, der an allen rechtlichen Grundlagen vorbei, Glücksspiele vorwiegend über die Telefongebühren, dazu auch noch unkontrolliert veranstalten lässt?
Auch BORIS-POKER?
Ist das nicht der Club, der mindestens zwei Politiker aus Schleswig-Holstein nach Sylt eingeladen und verköstigt hat?
Gibt es da überhaupt eine Kontrolle oder ein Spielerschutz?
Gibt es da einen Verbraucherschutz?
Gibt es da eine bestimmte Auszahlungsquote?
Gibt es da irgenwelche staatlichen Abgaben?
Werden da 25 % vom Gewinn für das Finanzamt einbehalten?
Haben die Glückspielsuchtvereine über die Süchtigen irgendwo schon einmal Veröffentlichungen vorgenommen?
Ich kenne einen Vorgang. Da hat eine 14jährige mehrere Monate zwischen 60,00 und 85,00 € für Telefonglücksspiele eingesetzt, ohne zunächst aufzufallen.
Erst nach mehreren sehr "intensiven" Familiengesprächen kam heraus, dass sie die Antwort doch immer wusste und sich einen Gewinn erhoffte.
Enttäuschend und frustierend für sie war, dass sie, obwohl sie alle Anweisungen befolgte, keinen Gewinn erhielt. Deshalb hat sie es immer wieder versucht und auf die nächste Möglichkeit gehofft. Nach 4 Monaten war dann aber Schluß!!!!
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15.11.2011 17:03 |
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bandick
Kaiser
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und schon wird die nächste runde eingeläutet im kampf sport1 gegen zak. es wurden erneut mehre verstöße des senders gegen das glücksspielgesetz festgestellt - unerlaubte glücksspielwerbung.
"Bei Sport1 beanstandete die ZAK die Ausstrahlung eines Werbespots für 'sportingbet.com' am 16. Oktober 2011 und untersagte die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen einschließlich Sponsorhinweisen für den Wettanbieter. Bereits im August hatte die ZAK Werbung für 'bet-at-home.com' bei Sport1 beanstandet und im Oktober jegliche Werbung für diesen Anbieter untersagt.
http://www.wunschliste.de/tvnews/14014
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5
21.12.2011 08:43 |
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anders
Kaiser
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Politik, Freundschaft und Geschäft, etc. und die damit verbundenen Freifahrtscheine.
Der Missbrauch ist durch die Experten und Lobbyisten sehr groß. Deshalb sollte man Spenden und Spendengelder in jeglicher Form verbieten und bei Verstoß unter Strafe von mindesten fünf Jahre, ohne das eine Bewährung möglich ist, stellen. Wichtig ist auch, die steuerlich Absetzung abzuschaffen.
Hallo bandick,
Sportwetten, das ist doch eine Abteilung im deutschen Glücksspiel, die angeblich doch ganz klaren Gesetzen unterliegt und sich aber offensichtlich nicht daran halten muss.
Jeder kleine Spielhallenbetreiber muss sich bei wesentlich kleineren Angelegenheiten (Kunden-Serviceleistungen) mit Ordnungswidrigkeitsverfahren auseinander setzen oder um sein Recht kämpfen.
Die von Arp, Kubicki & Co als seriös eingestuften Sportwettenanbieter scheren sich ein Dreck darum, wenn es um die Einhaltung von Gesetzen geht.
Hier die Auswirkungen eines gleichzusetzenden Vorgangs.
Offenbar lohnen es sich die politischen Freundschaften in jeder Form und Beziehung.
Nicht das Darlehn ist in diesem Fall das Problem, sondern die Machenschaften!
Vergesslichkeit, Eigenmächtigkeit Dritter, etc. für Politiker der normale Alltag?
Ein „unbedarfter“ Dritter bestimmt ohne Genehmigung über einen Verlag und den Autor?
Wohl ein im öffentlichen Interesse stehendes Thema für die Staatsanwaltschaft?
Kampagne für Wulff-Buch
Zitat: |
Maschmeyers ganz geheime 42.700 Euro
Der Druck auf Bundespräsident Christian Wulff nimmt nicht ab, im Gegenteil: Es werden immer neue mögliche Unregelmäßigkeiten bekannt. Nach Berichten über einen Privatkredit und Urlaubsreisen in die Domizile befreundeter Unternehmer kam jetzt eine weitere Unterstützung vom Gründer des Finanzdienstleisters AWD, Carsten Maschmeyer, ans Licht. Der hatte 2008 eine Anzeigen-Kampagne für ein Interview-Buch bezahlt, in dem Wulff sein privates und politisches Leben beschreibt. Ein Sprecher Maschmeyers bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung. Danach hatte Maschmeyer für die Zeitungsanzeigen rund 42.700 Euro aus seinem Privatvermögen ausgegeben. Mit den Annoncen war im Herbst 2007 während des niedersächsischen Landtagswahlkampfs für das Buch "Besser die Wahrheit" geworben worden, in dem sich der Ministerpräsident und CDU-Spitzenkandidat Wulff umfassend darstellte. Das Buch erschien im Verlag Hoffmann und Campe.
"Maschmeyer wollte dem Verlag helfen"...
Hat Wulff von der Finanzierung seines Buches durch Maschmeyer gewusst? Maschmeyer habe mit dem Geld Hoffmann und Campe helfen wollen, erklärte eine Sprecherin Maschmeyers gegenüber tagesschau.de. Manfred Bissinger, Geschäftsführer des Verlags, habe Maschmeyer persönlich darauf angesprochen und um Unterstützung gebeten. Es habe bereits Geschäftsbeziehungen zum Verlag wegen der Memoiren von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) gegeben. Der Unternehmer hatte im Jahr 2006 die Rechte für die Schröder-Memoiren erworben. "Diese wurden von Dr. Maschmeyer gewinnbringend vermarktet, unter anderem hat der Verlag Hoffmann und Campe die Buchrechte erworben", hieß es in einer Pressemitteilung seiner Sprecher. Es habe sich um einen normalen Kauf und Verkauf gehandelt und nicht um eine Gefälligkeit. Es hieß weiter: "Die Gesamtsumme der Erlöse übertraf deutlich den Pauschalpreis beim Verkauf."
Ein "normales und übliches Vorgehen"?
Bissinger verteidigte das Vorgehen seines Verlages. Er sagte "Spiegel Online": "Wir haben damals verschiedene Unternehmer, unter anderem Carsten Maschmeyer, angesprochen, ob sie sich an der Vermarktung des Buchs beteiligen würden. Das ist in der Verlagsbranche üblich und ein absolut normaler Vorgang." Die Finanzierung von Anzeigen durch Privatpersonen sei "kein Geheimnisgeschäft, da gab es nichts zu verbergen". Von Seiten Wulffs sei danach auch nicht gefragt worden.
An dieser Darstellung kommen inzwischen allerdings erhebliche Zweifel auf: So zitiert "Spiegel-Online" eine Sprecherin des Herder-Verlags mit den Worten, dass eine solche Zuwendung "ohne Rücksprache mit den Autoren kaum vorstellbar" sei. Vor allem große Anzeigenkampagnen fielen normalerweise allen Beteiligten auf. Ein Lektor eines anderen großen Verlages sieht dies laut "Spiegel-Online" genauso: "Ich halte das für einen absurden Vorgang", sagte er dem Online-Medium. Auf jeden Fall würden Autoren darüber informiert, wenn ein Dritter Anzeigen für ihr Buch finanzieren wolle.
Und Wulff wusste von nichts
Wulff wusste nach eigenen Angaben nichts von der Finanzspritze. Der "Bild"-Zeitung erklärte sein Rechtsanwalt Gernot Lehr, Wulff sei von den Zahlungen nichts bekannt gewesen. Auch Maschmeyer bestätigt dies. Er habe mit Wulff über das Geld nicht gesprochen, sagte er der Zeitung. Die Sprecherin Maschmeyers bestätigte diese Aussage gegenüber tagesschau.de. Der Autor des Buches, Hugo Müller-Vogg, ist übrigens seit 2002 selbst Kolumnist der "Bild"-Zeitung - Aufregung um Wulffs Privatkredit jener Zeitung, die die Affäre rund um Wulff ins Rollen brachte. Müller-Vogg erklärt allerdings in derselben Zeitung: "Ich habe erst heute erfahren, dass die Rechnungen vom Verlag an Herrn Maschmeyer weitergegeben wurden."
Sondersitzung des Landtags zu Wulff
Der Ältestenrat im niedersächsische Landtag beschäftigte sich in einer Sondersitzung mit den Vorwürfen gegen das Staatsoberhaupt. Zentrale Frage ist, ob Wulffs Vorgehen mit dem Ministergesetz im Einklang steht, das es Politikern untersagt, Geschenke in Bezug auf ihr Amt anzunehmen.
Causa Wulff: Kein Thema für den Ältestenrat"
Zu einem Ergebnis kam das Gremium allerdings nicht - weil sich Regierungsfraktion und Opposition sich nicht darauf einigen konnten, ob der Rat überhaupt zuständig ist.
Wulff und das niedersächsische Ministergesetz
Seit einer Woche steht Bundespräsident Christian Wulff wegen eines Privatkredits unter Druck. Im Zentrum steht die Frage, ob er gegen das Ministergesetz in Niedersachsen verstoßen hat und ein Amtsbezug im Fall des Kredites von Geerkens an Wulff gegeben war oder nicht.
Die Diskussionen drehen sich um Artikel 5, Absatz 4, der im Jahr 2000 in das Ministergesetz neu aufgenommen wurde. Darin heißt es: "Die Mitglieder der Landesregierung dürfen, auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses, keine Belohnungen und Geschenke in Bezug auf ihr Amt annehmen."
Konkretisiert wird dieser Artikel durch einen Erlass vom 1. September 2009 - zu diesem Zeitpunkt lief die Rückzahlung des Darlehens von Wulff an Geerkens noch: Grundsätzlich unzulässig ist Amtsträgern laut Erlass unter anderem die Annahme "besonderer Vergünstigungen bei Privatgeschäften (z. B. zinslose oder zinsgünstige Darlehen, Berechtigungsscheine, Rabatte)", weil dies den Anschein der Empfänglichkeit für private Vorteile erwecken könnte.
Eine Zustimmung zur Annahme von Vorteilen kann dagegen dann erteilt werden unter anderem für "Rabatte, die aufgrund von privatrechtlichen Vereinbarungen (z.B. der Mitgliedschaft in einem Verein, der allein oder neben anderen Zwecken eine Rabattgewährung anbietet), wenn der Anschein der Beeinflussung der Amtsführung vermieden wird".
Gefunden unter: http://www.tagesschau.de/inland/wulff572.html
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Mal sehen wie lange noch die künftigen Monopolisten der Sportwetten die Gesetze ungestraft missachten dürfen?
Wie lange will man diese Machenschaften unter dem Schirm der Demokratie noch weiter fortführen?
Was will man dem Bürger eigentlich noch alles ungestraft zumuten?
Gruß
anders
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 21.12.2011 13:07.
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6
21.12.2011 13:00 |
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bandick
Kaiser
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Original von anders
Hallo bandick,
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Hallo anders,
wo hast du denn diesen unfug her, dass das deutsche glücksspiel (insbesondere sportwetten) klaren gesetzen untergeordnet wäre?
dass dem nicht so ist, wird einem doch stets aufs neue bewiesen. demnach wird sich natürlich auch nicht daran gehalten.
dementsprechend weiß ich auch gar nicht, ob man den glücksspielanbietern ihre verstöße gegen irgendwelche gesetze, deren inhalte von jedem gericht anders interpretiert werden, wirklich ankreiden kann. ich sehe hier voll und ganz die politik in der verantwortung, indem sie
1. klare und eindeutige gesetze formuliert, die keinerlei interpretationsspielraum bieten und
2. verstöße entsprechend ahnden, damit verstöße nicht mehr vorkommen.
eigentlich nicht zu viel verlangt in einem land wie der bundesrepublik deutschland, oder?
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23.12.2011 09:10 |
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räubertochter
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Kann mir eigentlich mal jemand erklären, wie es sein kann, dass die SKL-Show "Tag des Glücks" permanent von höchster Stelle beanstandet und verboten wird, sich aber niemand daran hält, die Nichtbeachtung des Verbots (durch nachträgliche Beanstandung) aber auch keinerlei Konsequenzen nach sich zieht?
26 mal sei die SKL bei der letzten Show in der Moderation erwähnt worden, das Logo und Lotterielos der SKL sei sogar mehr als 200-mal zu sehen gewesen - doch völlig unbeeindruckt von diesen Einwänden der Medienhüter folgt am 28. April die dritte SKL-Show bei Das Vierte.
Wann schafft der Staat es endlich, eine eindeutige Klärung des Werbeverbots inklusive damit einhergehender Konsequenzen auf den Weg zu bringen? Die Hilflosigkeit des Staates und der Medienhüter wird langsam wirklich peinlich.
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14.04.2012 09:35 |
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bandick
Kaiser
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das versteht kein mensch!
es kann einfach nicht sein, dass derlei klaren verstöße nicht geahndet werden und sich die "täter" mit dem in der schwebe befindlichen glücksspielgesetzgebung herausreden. da muss man sich wirklich nicht wundern, wenn einem auf der nase herumgetanzt wird.
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17.04.2012 15:47 |
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