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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Überfall auf Pokerturnier in Berlin » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Überfall auf Pokerturnier in Berlin 15 Bewertungen - Durchschnitt: 10,0015 Bewertungen - Durchschnitt: 10,0015 Bewertungen - Durchschnitt: 10,0015 Bewertungen - Durchschnitt: 10,0015 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Kölner Kölner ist männlich
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Überfall auf Pokerturnier in Berlin

Mich wundert es ja schon ein bißchen, dass sich hier niemand über den Überfall auf das Pokerturnier (Preisgeld 1.000.000,- €/ Einsätze von mehreren 10.000,- € pro Spieler) bzw. das Turnier insgesamt auslässt?

Fällt das unter den Glücksspielstaatsvertrag?
1 08.03.2010 11:10 Kölner ist offline E-Mail an Kölner senden Beiträge von Kölner suchen
Solon
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Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
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RE: Überfall auf Pokerturnier in Berlin

Zitat:
Original von Kölner
Mich wundert es ja schon ein bißchen, dass sich hier niemand über den Überfall auf das Pokerturnier (Preisgeld 1.000.000,- €/ Einsätze von mehreren 10.000,- € pro Spieler) bzw. das Turnier insgesamt auslässt?

Fällt das unter den Glücksspielstaatsvertrag?


Das Turnier gehörte zur Spielbank Berlin. Aus jeden Fall war die Spielbank Berlin der Veranstalter!

Was ich aber besonders interessant finde, ist daß die Spielbank Berlin dieses Turnier ausserhalb der konzessionierten Räume in einem Hotel veranstalten darf.
Ist es nicht auch in Spielbanken so, daß die Konzession sich auf die konzessionierten Räume beschränkt? Kopfkratz

Weiß jemand da mehr?Weißnicht
2 08.03.2010 17:41 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
Solon
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Meike
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Hallo David,

das müsste im Spielbankgesetz in Berlin zu finden sein,- habe ich im Moment nicht greifbar.


@ all
- gibt es eigentlich eine Stellungnahme der DESIA oder BUPRIS dazu?


Gruß
Meike
3 09.03.2010 05:47 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Ist wohl nicht geregelt

Ist es nicht auch in Spielbanken so, daß die Konzession sich auf die konzessionierten Räume beschränkt?

Die Reglungen sind unter http://www.gluestv.de/content/download/1...tz%20Berlin.pdf nachzulesen.

Im Gesamten scheint von festen Geschäftsräumen und Öffungszeiten ausgegangen zu werden, aber richtig fest geregelt finde ich da nichts.

Gruß vom Rudi

.
4 09.03.2010 08:01 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
Kölner Kölner ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von Kölner


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RE: Ist wohl nicht geregelt

@ Meike

Gibt es Desia überhaupt noch? Die Internetseite funktioniert meiner Meinung nach schon lange nicht mehr^^

Da der überwiegende Teil der Spielbanken wohl privat geführt wird, gibt es jetzt anscheinened nur noch Bupris
5 09.03.2010 08:46 Kölner ist offline E-Mail an Kölner senden Beiträge von Kölner suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo!!!!!!! und nach langer Zeit mal wieder ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Auch ich bin sehr erstaunt darüber, dass das Turnier in einem Hotel stattfinden durfte.

Auch würde mich brennend interessieren, ob und unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Auflagen pp. hierfür die entsprechende Erlaubnis erteilt wurde!

Vor allem, wie wurden die ansonsten recht strengen (zumindest hier in Niedersachsen) geltenden Zugangsvorgaben (Kontrolle ob Spieler ggf. gesperrt ist, Leihschlipps usw.) umgesetzt, da die wenigsten Spieler nach den Videos entsprechend gekleidet waren.

Aber noch mehr wäre ich daran interessiert zu erfahren, wie sich die zuvor in anderen (unerlaubten ??? Turnieren) ausgespielten "Wild-Carts" oder "Free-Carts" oder wie auch immer sie genannt werden, unter einen "unerheblichen Gewinn" bei diesen zuvor gespielten Turnieren subsumieren lassen, wenn der ausgelobte Gewinn bei diesem Abschlussturnier 1 MIO EUR beträgt und der Einsatz beim "High-Roller" Wettbewerb allein schon 10.000,00 EUR beträgt.



Die u. a. in den Meinungsäußerungen hier und an anderer Stelle aufgeworfene Frage:

Hat es sich bei dem Turnier in Berlin um ein legales oder vielleicht doch illegales Glücksspiel gehandelt?,
sollte deshalb ebenfalls ganz schnelle durch die verantwortlichen Stellen beantwortet werden.

Denn ansonsten dürfte sich, wie auch bei der (ansonsten verbotenen) Werbung für diese Pokerrunden und -Turniere der Eindruck festsetzen (ich sag es mal ketzerisch):

"Es müssen nur hohe Tiere (ob Schauspieler, Ententrainer oder Politiker) an den Turnieren teilnehmen oder hierfür werben, schon ist erlaubt, was ansonsten verboten ist."

Und genau damit wird die Arbeit an der Basis nicht nur konterkariert, sondern unmöglich und unglaubwürdig gemacht.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
6 09.03.2010 13:00 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
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Applaus , Kollege Kramer.

__________________
Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
7 09.03.2010 16:13 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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Hallo Kölner,

stimmt, habe nun auch festgestellt, dass die Seite der DESIA offensichtlich abgeschaltet ist.

Auf der Seite der BUPRIS habe ich keine Meldung gefunden.





Hallo HG,

absolute Zustimmung.

Ich bin auch sehr auf eine Veröffentlichung / Darstellung des Innensenats gespannt.



Gruß
Meike
8 09.03.2010 18:23 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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Hallo allesamt,

§ 284 StGB / Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. gewerbsmäßig oder
2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 287 StGB / Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentliche Lotterien oder Ausspielungen beweglicher oder unbeweglicher Sachen veranstaltet, namentlich den Abschluß von Spielverträgen für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung anbietet oder auf den Abschluß solcher Spielverträge gerichtete Angebote annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer für öffentliche Lotterien oder Ausspielungen (Absatz 1) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Müsste in solch einem Fall nicht von Amtswegen eine staatsanwaltliche Ermittlung eingeleitet werden?
9 09.03.2010 20:08 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Hallo Jasper,

gehst Du davon aus, dass keine behördliche Erlaubnis vorgelegen hat? - Woraus schließt Du das?


Gruß
Meike
10 10.03.2010 05:13 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Ich gehe wie Corleis u. Jasper davon aus, dass hier etwas nicht ganz richtig lief:

Zitat:
Spielordnung für die Spielbank Berlin
(Betreiber: Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH & Co. KG)
vom 05. Mai 2006

§ 1 Zugelassene Spiele; Spielregeln

(1) In der Spielbank Berlin ist die Veranstaltung folgender Glücksspiele zugelassen:
1. das Klassische Spiel mit American Roulette, Baccara, Black Jack, European Seven Eleven, Glücksrad, Poker, Red Dog, Roulette, Sic Bo und Trente

Zitat Ende

Quelle: www.isa-casinos.de

Das Spiel wurde nicht in der Spielbank Berlin veranstaltet, sondern in einem Hotel!!
11 10.03.2010 15:27 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
Meike
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Nun seltsam ist, dass die Bupris unter

www.bupris.de

zwar über die dramatische Zunahme von Raubüberfällen
auf Spielhallen schreibt, hierzu noch gar nichts geschrieben hat.
12 11.03.2010 05:57 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hier gibt es übrigens den Beitrag von RTL zur Tat mit Handyvideo und allem drum und dran:

http://www.youtube.com/watch?v=Mnk_WYb6Iqc

foerster
13 11.03.2010 12:52 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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Wenn Boris Becker mitgespielt hat wird es schon legal gewesen sein großes Grinsen

Zitat:
zwar über die dramatische Zunahme von Raubüberfällen
auf Spielhallen schreibt, hierzu noch gar nichts geschrieben hat.

Ja, ja, kleine Lügereien bestraft der liebe Gott sofort, wie es so schön heißt.
14 12.03.2010 08:23 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
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Versteh ich nicht? Welche Lügereien sollen durch den Überfall bestraft worden sein? Die von Boris Becker?!

foerster
15 12.03.2010 13:40 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
Claire Claire ist weiblich
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Ich weiß, es ist ein bisschen Off-Topic, aber ich finde es trotzdem ganz interessant: Poker als Olympische Disziplin. Demnächst bewirbt sich wahrscheinlich auch noch der Mikado-Verband...

http://isa-guide.de/casinos/articles/288..._disziplin.html

Grüße,

Claire
16 13.03.2010 11:01 Claire ist offline Beiträge von Claire suchen
jasper
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"Der Spiegel" Turnier illegal veranstaltet?

Das Pokerturnier in Berlin, das vergangenen Samstag überfallen wurde, soll übrigens einem Medienbericht zufolge rechtlich nicht einwandfrei gewesen sein. Wie das deutsche Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, sei das Turnier nicht mit dem in Deutschland geltenden Glücksspielstaatsvertrag vereinbar gewesen. Andere deutsche Bundesländer wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hätten das Spiel deshalb verhindert.

Grundsätzlich sei Pokerspiel mit hohen Einsätzen nur in zugelassenen Spielbanken mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen erlaubt, schreibt der "Spiegel". Um das Turnier dennoch ausrichten zu können, sei die Spielbank Berlin zum alleinigen Veranstalter und das Grand Hyatt zum "zeitweiligen Spielbankstandort" erklärt worden. Darüber hinaus habe sich ein Teil der Kandidaten für das Berliner Turnier über illegale Spiele im Netz qualifizieren können. Der Internetanbieter "Pokerstars", der in Deutschland illegale Glücksspiele betreibe, habe das Pokerturnier gesponsert.


http://diepresse.com/home/panorama/welt/546110/index.do?_vl_backlink=/home/
panorama/welt/index.do


Wer ist für solche "Erklärungen" zuständig? Kopfkratz Die Spielbank selbst Kopfkratz Kopfkratz
17 13.03.2010 14:26 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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Zitat:
die Spielbank Berlin zum alleinigen Veranstalter und das Grand Hyatt zum "zeitweiligen Spielbankstandort" erklärt


Ach so geht das... Applaus

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Corleis: 13.03.2010 15:09.

18 13.03.2010 15:04 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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Gruß an alle,

hat jemand eine Ahnung, wie es baurechtlich funktionieren soll aus einem Hotel einen "zeitweiligen Spielbankstandort" zu machen.

Für alle, für die B-Pläne etwas fremd sind, anbei der von der Spielbank Bad-Homburg.

http://download.bad-homburg.de/uploads/p...1804/168/80.pdf

Gerade der Bereich einer Spielbank ist einem sehr intensiven Abwägungsprozess unterzogen,
- siehe hier ein Beispiel http://www.regierung.oberbayern.bayern.d...102/pm02322.htm -

und es handelt sich eigentlich um Sondergebiete, so kenne ich persönlich es jedenfalls. Eine Spielbank ist sicherlich keine Spielstätte in planungsrechtlicher Hinsicht, die man mal eben in einem Kerngebiet zulassen kann.


Wer Glücksspiele gewerblich betreibt, benötigt eine räumlich gebundene Personenkonzession, siehe §33 i GewO und was er genau betreiben darf, ist gesetzlich vorgeschrieben.

So kenne ich es persönlich aus dem Bereich der Spielbanken auch. - Ich wüsste nicht wie das in Berlin anders sein sollte.


Gruß
Meike
19 14.03.2010 06:23 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Nur eine Ausnahme der Ausnahme vom Spielbankengesetz?
20 14.03.2010 09:34 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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