keine glücksspielwerbung auf sport1 |
bandick
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keine glücksspielwerbung auf sport1 |
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die zak hat sport1 das werben für bet-at-home untersagt - eh vollkommen unverständlich, wie man darauf kommt, dass das zulässig wäre - der glücksspielstaatsvertrag ist da ja ziemlich eindeutig. na ja, ds kontrollgremium hat die werbung im august beanstandet, gestern kam dann die entscheidung, obwohl sport1 gegen die entscheidung geklagt hatte.
http://www.open-report.de/artikel/Medien...rt1/141493.html
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1
19.10.2011 10:40 |
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Solon
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räubertochter
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Die ZAK hat wieder einmal festgestellt, dass Sport1 mit der Ausstrahlung eines Werbespots für den Sportwettenanbieter „bwin“ gegen geltendes Recht verstoßen hat. Die ZAK hat Sport1 die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen für „bwin“ untersagt und darüber hinaus den Sofortvollzug der Untersagung angeordnet. Sport1 hatte am 10. Mai in einem Werbeblock einen Spot mit Spielern des FC Bayern München ausgestrahlt, in dem für „bwin“ geworben wurde.
http://www.die-medienanstalten.de/presse...bei-sport1.html
Dennoch bleibt es, wie es ist: Es interessiert niemanden. Auch nach dieser Untersagung werden weitere Spots ausgestrahlt werden, weil keine Ahndung erfolgt, die die Sender daran hindern würde. Im Zuge dessen ist die ZAK so ziemlich das sinnloseste Gremium, das es gibt.
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2
25.05.2012 08:46 |
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Solon
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Stresstest
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Zitat: |
Original von räubertochter
Dennoch bleibt es, wie es ist: Es interessiert niemanden. Auch nach dieser Untersagung werden weitere Spots ausgestrahlt werden, weil keine Ahndung erfolgt, die die Sender daran hindern würde. Im Zuge dessen ist die ZAK so ziemlich das sinnloseste Gremium, das es gibt.
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…solange bestimmte Gesetze die Form eines frommen Wunschgedankens annehmen dürfen und ihnen vorgespielte bzw. nicht vorgespielte Debilität der Politik zugrunde liegt, werden wir solche Widersprüche immer wieder erleben. Glücksspiel-Werbung hat meiner Meinung nach, weder im Radio noch im Fernsehen was zu suchen. Das Werben – egal welcher Art, für ein an sich unerwünschtes, weil sozial schädliches Verhalten, gehört deswegen verboten. Um die Existenz eines Veranstalters nicht zu gefährden, reicht das Recht auf klar definierte Information: Firmennamen/Firmenlogo, Betätigungsfeld und Adresse. Ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro bei Widerhandlung sowie Entzug der Lizenz bzw. Konzession im Wiederholungsfall und es gäbe dieses Problem nicht.
Stresstest – „Großraum Krefeld“
(PS Und, immer noch keine Antwort aus Münster?)
__________________ "Eine nicht manipulierte Lotterie ist in deinem Land leider nicht verfügbar!"
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27.05.2012 18:14 |
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bandick
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das sehe ich anders. ich finde, wenn man etwas erlaubt, dann sollte auch ein entsprechendes werben dafür möglich sein. alles andere ist doch bloß doppelmoral.
häufig wird ja der schutz der jugend als argument ins feld geführt. aber wenn eine vermeintlich coole gruppe junger erwachsener rauchend und bier trinkend durch die straßen zieht, ist das sicherlich nicht weniger beeinflussend für jugendliche als ein glücksspielwerbespot im fernsehen.
das ist doch wieder mal bloß ein beispiel für die fehlende konsquenz in der sache - vom umgang der zak mit den werbespots im speziellen mal ganz abgesehen.
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4
28.05.2012 11:43 |
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Stresstest
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Zitat: |
Original von bandick
das sehe ich anders. ich finde, wenn man etwas erlaubt, dann sollte auch ein entsprechendes werben dafür möglich sein. alles andere ist doch bloß doppelmoral (...) |
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...das heißt, du bist für die "Wiederzulassung" von Zigarettenwerbung im Radio/TV.
Stresstest - "Großraum Krefeld"
__________________ "Eine nicht manipulierte Lotterie ist in deinem Land leider nicht verfügbar!"
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28.05.2012 13:59 |
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bandick
Kaiser
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das habe ich so nicht gesagt.
aber es ist doch schon ein wenig albern, das Werben für legale Produkte zu verbieten. Entweder etwas ist legal, und dann sollte man auch dafür werben dürfen, oder etwas ist illegal, und damit natürlich auch nicht bewerbbar.
bei einem "gefahrengut" wie zigaretten muss es natürlich restriktionen geben, sodass beispielsweise keine werbung im kinderprogramm laufen dürfte, aber so, wie es momentan gehandhabt wird, finde ich es inkonsequent.
siehst du das anders?
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6
07.06.2012 10:58 |
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räubertochter
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Hmm. Das ist natürlich ein Thema, bei dem man sich sehr schnell auf ganz dünnes Eis begibt. Ich verstehe schon, worauf du hinaus willst und worum es dir geht, und ich sehe ebenfalls die doppelmoralischen Züge des Ganzen. Dennoch bin ich persönlich recht froh (Nichtraucherin und Mutter), dass "wir" mittlerweile soweit sind, dass auf den gängigen Kanälen nicht mehr fürs Rauchen geworben wird und auch in der Gastronomie nicht mehr zum Glimmstengel gegriffen werden darf. Klar, die Doppelmoral ist nicht wegzudiskutieren, aber dennoch ist der eingeschlagene, doppelmoralische Weg meiner Ansicht nach besser als der, weiterhin alles zu erlauben und dem Rauchen dadurch weiterhin ein prominentes Podium zu bieten. Denn je weniger man mitbekommt, dass geraucht wird, desto eher verschwindet es aus dem Köpfen und desto weniger präsent ist es bei den Leuten (und Kindern). Das führt auf lange Sicht dazu, dass dem Rauchen die Bedeutung und Faszination genommen wird, die es (vor allem auf junge Leute) immer noch hat.
Und das lässt sich natürlich auch genau so auch auf das Glücksspiel übertragen.
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7
11.06.2012 08:20 |
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